AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

U & D Schulz GbR

Hans-Böckler-Straße 53

59302  Oelde

– Vermieter –

zur Vermietung von Wohnraum zum nur vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Es handelt sich nicht um einen Reisevertrag gemäß § 651a BGB.

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Vertragsgegenstand
    Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen.
    Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung
    für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen
    Personenzahl belegt werden.
  2. Mietdauer
    Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur
    Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw.
    individuell zu klären
  3. Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
    sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
    Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter
    bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe
    zu leisten:
    bis 50 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
    bis 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
    später als 14 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
    ab 7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises
    Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich
    geringerer Schaden entstanden ist.
    Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner
    Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des
    Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
    Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als
    Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
    Mehrkosten.
    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
  4. Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung
    einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen
    (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem
    solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
    Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
  5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
    Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages
    infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
    gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen
    Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte
    Leistungen erstatten.
  6. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu
    behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder
    des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der
    Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder
    Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
    In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung
    verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle
    (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten
    Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
    In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt
    werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den
    Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
    Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der
    Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
    beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
    Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache
    unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine
    Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine
    Ansprüche auf Mietminderung) zu.
  7. Haftung des Vermieters
    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet,
    die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten
    Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist
    ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
    des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen
    höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
  8. Tierhaltung
    Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet.
  9. Änderungen des Vertrages
    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  10. Hausordnung
    Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
    Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die
    die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe
    beeinträchtigen, zu vermeiden.
  11. Rechtswahl und Gerichtsstand
    Es findet deutsches Recht Anwendung.
    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen
    Bezirk die Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
    Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
    Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach
    Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
    haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
    nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand
    vereinbart.

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